Spekulationssteuer
Spekulationssteuer Die Veräußerung eines vermieteten Mobilheims, das auf einem Campingplatz aufgestellt ist, fällt selbst dann nicht unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn es sich bewertungsrechtlich um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden handelt, dessen Erwerb und Veräußerung der Grunderwerbsteuer unterliegt, und der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Dies stellt das Niedersächsische Finanzgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil (Az. 9 K 234/17 st 380521) klar. Die Richter bestätigen, es komme für den Beginn der Frist auf den Erwerb des Grund und Bodens an. Für später errichtete Gebäude läuft keine eigenständige Halte- bzw. Veräußerungsfrist (vgl. Beilage zu 'steuertip' 37/21). Wichtig: Das Finanzamt hat Revision eingelegt, der Fall ist beim BFH unter dem Az. IX R 22/21 anhängig.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!