Spekulationssteuer

Spekulationssteuer Die Veräußerung eines vermieteten Mobilheims, das auf einem Campingplatz aufgestellt ist, fällt selbst dann nicht unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn es sich bewertungsrechtlich um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden handelt, dessen Erwerb und Veräußerung der Grunderwerbsteuer unterliegt, und der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Dies stellt das Niedersächsische Finanzgericht in einem soeben veröffentlichten Urteil (Az. 9 K 234/17 st 380521) klar. Die Richter bestätigen, es komme für den Beginn der Frist auf den Erwerb des Grund und Bodens an. Für später errichtete Gebäude läuft keine eigenständige Halte- bzw. Veräußerungsfrist (vgl. Beilage zu 'steuertip' 37/21). Wichtig: Das Finanzamt hat Revision eingelegt, der Fall ist beim BFH unter dem Az. IX R 22/21 anhängig.