E-Fahrzeuge und Fahrräder
E-Fahrzeuge und Fahrräder Die private Nutzung von Firmen- und Dienstwagen durch den Unternehmer oder Arbeitnehmer stellt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Dies gilt auch, falls der Firmen- oder Dienstwagen ein E-Fahrzeug ist. Bei E-Fahrzeugen und Fahrrädern lässt der Gesetzgeber aber unter bestimmten Voraussetzungen die Minderung der Bemessungsgrundlage zu (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 EStG). Hierzu finden Sie im Abonnentenbereich unserer Internetseite entsprechende exklusive 'steuertip'-Schaubilder ('Arbeitgebergestellung von E-Fahrzeugen und Fahrrädern' und 'Betriebliche E-Fahrzeuge und Fahrräder – Die private Nutzung durch den Unternehmer'). Beachten Sie: Bei Fahrzeugen, die nach dem 31.12.2021 erworben werden, gab es in den Schaubildern eine Unstimmigkeit zur Gesetzeslage. Wir haben diesen Fehler in den Schaubildern korrigiert (Fassung: September 2021) und bereits zum Download auf unserer Internetseite hochgeladen.
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