Kinderbetreuung

Kinderbetreuung In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben (Az. IV C 3 - S 2342/20/0001 :003 st 370721) äußert sich das Bundesfinanzministerium zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie für vereinnahmte Gelder für die Unterbringung und Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Beachten Sie: Dieses Schreiben ersetzt aufgrund neuer Rechtsprechung die vorhergehende Version vom 22.10.2018 (vgl. 'steuertip' 45/18) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.