Grundsteuer

Grundsteuer Bei der Berechnung des Grundbesitzwertes ist künftig die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die wiederum von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde), ein wesentlicher Faktor. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen hat das BMF mittlerweile vorgenommen und am 26.8.2021 die entsprechende 'Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe' veröffentlicht ( st 370921).