Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Zur Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 nun ebenfalls einheitliche Vordruckmuster eingeführt. Welche dies im Einzelnen sind, können Sie einem aktuellen Schreiben des BMF (Az. III C 3 – S 7532/19/10002 :003 st 350721) entnehmen.