Umsatzsteuer
Umsatzsteuer: Im Normalfall rechnet der Leistungserbringer seine Leistung per Rechnung ab. Möglich ist auch die Abrechnung über eine Gutschrift, die der Leistungsempfänger ausstellt. Der leistende Unternehmer führt die in der Gutschrift ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Dies gilt laut einem aktuellen BMF-Schreiben (Az. III C 2 – S 7283/19/10001 :002 st 340621) nicht, falls der Leistungserbringer kein Unternehmer ist.
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