Wichtig für Arbeitgeber — neue Geringfügigkeitsrichtlinien

Im Bereich der Sozialversicherung wird unterschieden zwischen geringfügig entlohnter Beschäftigung (Arbeitsentgelt max. 450 € mtl.) und kurzfristiger Beschäftigung (grundsätzlich drei Monate oder 70 Arbeitstage). Alle wichtigen Informationen über…