Steuergestaltungen

Steuergestaltungen Über die neue Anzeigepflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen informierten wir Sie in der Beilage zu 'steuertip' 22/21. Ergänzend hierzu verweisen wir auf eine Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern vom 28.7.2021. Danach erfolgt die Freischaltung des elektronischen Formulars für die Abgabe der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO sukzessive in den einzelnen Bundesländern bis voraussichtlich Ende 2021. Aktuelle Infos zum Stand der Bereitstellung gibt es unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/bereitstellungstermine. Wichtig: Für die Übergangszeit ist in allen Bundesländern weiterhin die Abgabe der Mitteilungen auf dem amtlichen Vordruck 'BZSt 2' möglich.