Flutkatastrophe I

Flutkatastrophe I Aufgrund der Schäden und der dadurch bedingten Betriebsunterbrechungen stellt sich bei vielen Unternehmen die Frage nach einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit und damit nach einer evtl. Insolvenzantragspflicht. Um dem entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 4.8.2021 den 'Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021' ( st 320721) vorgelegt. Die Erleichterungen sollen rückwirkend ab dem 10.7. und bis zum 31.10.2021 gelten.