Wichtige Informationen zur Flutkatastrophe

Für betroffene Bürger in den Hochwassergebeiten gibt es mittlerweile zahlreiche Hilfsmaßnahmen. Aktuell sind in den vergangenen Tagen wieder einige dazu gekommen. Hier ein kurzer Überblick:

Nach Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (vgl. 'steuertip' 29/21) hat auch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einen umfangreichen Erlass mit steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Hochwasserschäden veröffentlicht (Az. 37 – S 1915 – 14 st 300421). NRW hat übrigens den ersten 'Katastrophenerlass' am 26.7. bereits erweitert. Betroffene Leser und deren Berater sollten daher auf die aktuelle Version ( st 300521) zurückgreifen.

Weitere Billigkeitsmaßnahmen speziell bei der Umsatzsteuer enthält ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az. III C 2 — S 7030/21/10008 :001 st 300621). So wird z. B. bei bestimmten Sachspenden auf die Besteuerung verzichtet. Sofern Unternehmen bereits bei der Anschaffung solcher Gegenstände eine unentgeltliche Weitergabe beabsichtigen, wird auch der Vorsteuerabzug im Billigkeitswege gewährt.

Außer den Finanzämtern soll auch die Zollverwaltung für die von ihr verwalteten Steuern Geschädigten in den überfluteten Regionen geeignete Erleichterungen zusichern. Betroffenen wird empfohlen, sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufzunehmen. Eine Dienststellenliste sowie eine Übersicht der möglichen Erleichterungen ist veröffentlicht unter https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/.

Bundund Länder haben in der vergangenen Woche ein Hilfsprogramm im Umfang von insgesamt 400 Mio. € verabschiedet. Mit den Soforthilfen sollen Schäden an Häusern, Betrieben sowie land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln beseitigt werden. Wichtige Fragen und Antworten hierzu finden Sie in den FAQ der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hochwasserhilfen-der-bundesregierung-1944556.

Wertvolle Informationen bietet zudem ein Leitfaden der 'Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände' zu folgenden Bereichen: Unfallversicherungsschutz und Notfallvorsorge Beitrags-/sozialversicherungsrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen Hilfsfonds. Hier der entsprechende Link: https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2021/07/VI-179-.