Kapitaleinkünfte
Kapitaleinkünfte Leser, die aus Schweizer Quellen bestimmte Einnahmen erzielen, z. B. Dividenden oder Zinsen, bekommen dort eine Quellensteuer von 35 % einbehalten. 15 % werden zwar auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, für die übrigen 20 % muss aber in der Alpenrepublik ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Beachten Sie: Rückerstattungen für ab 2020 einbehaltene Quellensteuern sind zwingend online zu stellen, das bisherige Papierformular 85 darf nur noch für Erträge mit Fälligkeit bis zum 31.12.2019 verwendet werden. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in unserer heutigen Beilage 'EXCLUSIV'.
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