Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Wie in vgl. 'steuertip' 23/21 berichtet, sind zum 1.7.2021 bei grenzüberschreitenden Geschäften wichtige Änderungen in Kraft getreten. Hierzu gehört insbes. das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Es ermöglicht registrierten Unternehmen, die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze mit Privatpersonen innerhalb der EU in einer einzigen Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Beachten Sie: Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in einem 65-seitigen Leitfaden der Europäischen Kommission ( st 290921).