Kapitaleinkünfte

Kapitaleinkünfte Zur steuerlichen Behandlung sog. 'Cum/Cum-Geschäfte' nimmt das BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 Stellung (Az. IV C 1 – S 2252/19/10035 :014 st 290821). Diese Transaktionen sind dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer, insbesondere bei Steuerausländern, auf einen anrechnungsberechtigten Steuerinländer übertragen wurden. Hinweis: Das aktuelle Schreiben ersetzt die vorhergehende Fassung vom 17.7.2017 (vgl. 'steuertip' 29/17) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.