Flutkatastrophe

Flutkatastrophe In zwei inhaltsgleichen Erlassen vom 16.7.2021 haben sowohl das Finanzministerium NRW (Az. S 1915 – 6/48 – V A 3 st 290521) als auch das Finanzministerium Rheinland-Pfalz (Az. S 1915 #2018/ 0001-0401 447 st 290621) eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen zusammengestellt. Die Erleichterungen betreffen in erster Linie die Geschädigten selbst, Sie finden dort aber auch Hinweise für Vereinfachungen bei Spendenaktionen. Auch 'markt intern' hilft: Alle Abonnenten, die vom Hochwasser geschädigt sind, stellen wir für drei Monate beitragsfrei. Sprechen Sie im Bedarfsfall bitte Ihre Redaktion an!