Corona-Bonus

Corona-Bonus Viele Arbeitgeber haben schon die Möglichkeit genutzt, ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen (möglich ist das weiterhin bis zum 31.3.2022). Wichtig: Wie das Arbeitsgericht Oldenburg aktuell entschieden hat (Az. 6 Ca 141/21 st 290721), ist eine Vereinbarung, die eine Rückzahlungspflicht bei einer Bindungsdauer von zwölf Monaten vorsieht, unwirksam. Ferner ist eine solche Rückzahlungsklausel unwirksam, wenn mit ihr auch eine erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden soll (im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in einem Schreiben mitgeteilt, die Sonderzahlung werde „einmalig steuerfrei in Bezug auf die Corona-Pandemie“ gezahlt).