Private Handynutzung: Mit einem simplen Trick zur Steuerfreiheit

Überlassen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern betriebliche Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte, ist dies – unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung – nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Das gilt auch für die…