Lohnsteuer
Lohnsteuer„Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner – wenn auch ständigen – Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn.“ Mit diesem Leitsatz bestätigte der BFH (Az. VI R 43/18 st 280621) die vorhergehende Entscheidung des FG Köln (vgl. 'steuertip' 49/18). Auch wenn es sich bei dem Kommandowagen um einen Pkw handelt, der für private sowie Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden darf, stelle dies lediglich eine auf der ständigen Einsatzbereitschaft gründende funktionale Verwendung und keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft dar.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!