Corona

Corona So wie mit Belgien, Frankreich, Österreich und der Schweiz (vgl. 'steuertip' 26/21) hat Deutschland nun auch mit den Niederlanden die Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern bis zum 30.9.2021 verlängert. Hierauf weist das BMF mit Schreiben vom 5.7.2021 hin (Az. IV B 3 – S 1301-NDL/20/10004 :001 st 280921). Somit gilt auch hier weiterhin, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Pandemie zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären.