Lohnsteuer

Lohnsteuer Im Gesundheitsbereich ist seit Kurzem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) notwendig, um sicherzustellen, dass nur Berechtigte Zugriff auf sensible Daten (z. B. elektronische Gesundheitskarte) erhalten. Je nach Anwendung sind dies Ärzte, Apotheker oder auch Notfallsanitäter/Rettungsassistenten. Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nun beschlossen, dass ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn anzunehmen ist, wenn er die Kosten für den Erwerb des eHBA durch seine Arbeitnehmer übernimmt. Weitere Infos können Sie einem Erlass des Thüringer Finanzministeriums (Az. S 2332 – A – 21.14 st 270621) entnehmen.