Kindergeld

Kindergeld Ein Anspruch auf Zahlung besteht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG auch dann, wenn ein Kind krankheitsbedingt eine begonnene Berufsausbildung abbricht, sich infolge der Erkrankung nicht um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen kann, aber ausbildungswillig ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische FG in einem Urteil mit dem Az. 2 K 91/19 ( st 270721). Beachten Sie: Auf die von der Familienkasse eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hin hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren ist beim obersten Steuergericht nun unter dem Az. III R 52/20 anhängig.