Grundsteuer: Kauf mit Vorkaufsrecht

Das Eigentum an Grundstücken unterliegt nach dem Grundsteuergesetz (GrStG) im Regelfall der Grundsteuer. Schuldner der Steuer ist derjenige, dem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird (§ 10 Abs. 1 GrStG). In der…