Online-Poker

Online-Poker Laut der Rechtsprechung des BFH kann die Teilnahme an Turnierpokerspielen als Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 EStG zu qualifizieren sein (zumindest bei den Varianten 'Texas Hold'em' und 'Omaha'). Maßgebend ist demnach die Einstufung von Pokern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Die hiergegen eingelegte Beschwerde (Az. 2 BvR 2387/15) hatte das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Aktuell kommt das FG Münster (Az. 11 K 3030/15 st 240821) zu dem Ergebnis, auch für virtuell durchgeführte Pokerspiele könne Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht vorliegen, sobald die Grenze vom reinen Hobby zur 'berufsmäßigen' Teilnahme überschritten wird. Das letzte Wort wird aber noch der BFH im anhängigen Revisionsverfahren (Az. X R 8/21) haben.