Besteuerung privater Aktienveräußerungsverluste: Verfassungswidrig!

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung privat gehaltener Kapitalanlagen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Das heißt: Seit 2009 unterliegen Gewinne in vollem Umfang und unabhängig von einer Haltefrist der Abgeltungsteuer.