Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen In unserer Beilage zu 'steuertip' 17/20 informierten wir Sie über die steuerlichen Grundlagen beim Betrieb einer PV-Anlage. Dort heißt es u. a.: „Die Anschaffungskosten für PV-Anlagen sind linear abzuschreiben unter Ansatz einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren.“ Leser machten uns darauf aufmerksam, dass bei Anschaffungen in 2020 und 2021 auch die degressive AfA zum Ansatz kommen kann. Dieser Hinweis ist korrekt und sollte bei der Rentabilitätsberechnung ggf. berücksichtigt werden.