Lohnsteuer
Lohnsteuer Bei der unentgeltlichen Mahlzeitengestellung an das Kabinen- bzw. Cockpit-Personal handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Zu diesem steuerzahlerfreundlichen Ergebnis kommt das Finanzgericht Düsseldorf in einem rechtskräftigen Urteil (Az. 14 K 2158/16 st 220721). Das zuständige Finanzamt hatte zuvor die unentgeltliche Überlassung der Mahlzeiten als Sachbezug i. S. v. §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 EStG behandelt und der pauschalierten Besteuerung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Kabinenpersonal) bzw. § 40 Abs. 1 EStG (Cockpit-Personal) unterworfen.
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