Darlehen unter Angehörigen: Die Feinheiten beim Fremdvergleich

Egal, ob Sie mit dem Ehepartner, Ihren Kindern oder anderen nahestehenden Personen einen Arbeits-, Darlehens- bzw. Mietvertrag schließen: Ihr Finanzamt wird äußerst penibel prüfen, ob Sie analoge Vereinbarungen auch mit fremden Dritten getroffen…