Photovoltaik
Photovoltaik In der vorletzten Woche (Beilage zu 'steuertip' 17/21) gaben wir Ihnen wichtige Hinweise, was Sie als Privatperson unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten beachten sollten. Bei Wohnungsunternehmen führt der selbst produzierte Strom bislang dazu, dass auch auf die Mieteinkünfte Gewerbesteuer anfällt. Wichtig: Im Rahmen des vom Bundestag aktuell verabschiedeten 'Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland' (Drucksache 19/28868 st 190521) wird § 9 GewStG geändert. Schon ab dem Erhebungszeitraum 2021 können Wohnungsunternehmen bis zu 10 % der Gesamteinnahmen aus selbst produziertem Ökostrom erzielen, ohne die erweiterte Gewerbesteuerkürzung zu verlieren.
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