Kryptowährungen

Kryptowährungen Wie es mit der Besteuerung von Bitcoin und Co. weitergeht, wollte die Fraktion der FDP von der Bundesregierung wissen. Deren Antwort liegt nun vor (Bundestags-Drucksache 19/28573 st 180821). Demnach stellen Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die im Betriebsvermögen erzielt werden, Gewinneinkünfte dar. Sofern es sich um Privatvermögen handelt, können Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG oder aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegen. Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen werde derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.