Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer In 'steuertip' 06/21 berichteten wir über ein neues Urteil des BFH mit dem Az. II R 49/17. Danach mindert eine beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung miterworbene Instandhaltungsrückstellung nicht mehr die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Natürlich greift der Fiskus diese Entscheidung dankbar auf. Gemäß Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.3.2021 ( st 140521) ist das neue Urteil in allen Fällen anzuwenden, in denen der Notarvertrag nach dem Tag der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt geschlossen worden ist.