Erste Tätigkeitsstätte: Böse Überraschung für DB-Lokführer

Wo bei Arbeitnehmern die 'erste Tätigkeitsstätte' liegt, ist von erheblicher Bedeutung für den Werbungskostenabzug, vor allem bei den Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen (vgl. Beilage zu 'steuertip' 38/20). Die Frage, wer überhaupt über…