Unterhaltsleistungen: Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2020

Typische Unterhaltsleistungen werden gem. § 33a Abs. 1 EStG für jede unterstützte Person bis maximal 9.408 € als außergewöhnliche Belastungen anerkannt (für 2021 beträgt der Höchstbetrag dann 9.744 €). Eine zumutbare Belastung, die selbst…