Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag Auch wenn zum 1.1.2021 die Abgabe für einen Teil der Steuerzahler durch Anhebung der Freigrenzen reduziert bzw. abgeschafft wurde, müssen viele weiterhin den Soli zahlen. Dazu zählen unter anderem alle Kapitalgesellschaften, viele Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Kapitalanleger. Mehr zur konkreten Aufteilung der Unternehmen (Betriebsgröße, Beschäftigtenzahl, Branche und Region), die weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, liefert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestags-Drucksache 19/26552 st 090421).