Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer Veräußert der Erbe ein sog. Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. 3 K 420/20 st 040821) entschieden. Laut Gesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a und 4b ErbStG) bleibt die Steuerfreiheit nur erhalten, sofern der Erbe aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist. Dazu muss nach Ansicht der Richter das Führen eines Haushalts schlechthin (etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit) unmöglich sein. Allerdings wurde die Revision zugelassen. Das Az. beim BFH lautet II R 1/21.