Solidaritätszuschlag
Zum 1.1.2021 ist für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, die bisher den Soli gezahlt haben, der Zuschlag komplett weggefallen. Für weitere 6,5 % entfällt er zumindest teilweise. Zur Berechnung der Ersparnis können Sie den 'Soli-Rechner' des BMF nutzen https://t1p.de/BMF-Soli. Anzugeben sind lediglich die Veranlagungsart und das zu versteuernde Jahreseinkommen (nach Abzug von Kinderfreibeträgen).
Chefredakteur
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