Forschungszulagengesetz

Forschungszulagengesetz In 'steuertip' 44/20 informierten wir Sie über die FAQ auf der Internetseite des BMF. Diese wurden aktualisiert (Stand: 28.12.2020 st 010821) und beantworten nun Fragen zu Form und Umfang des Nachweises über geleistete Arbeit. Dieser muss z. B. nicht nur eindeutig und zeitnah, sondern auch nach den Regeln der 'Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff' (GoBD) geführt werden. Das BMF stellt hierzu auch das Muster eines Stundenzettels ( st 010921) zur Verfügung, dessen Verwendung jedoch nicht zwingend ist.