Arbeitszimmer: Das Problem der häuslichen Einbindung
Sofern Sie für Ihre beruflichen Belange einen separaten Raum oder sogar eine ganze Etage in einer anderen Immobilie mieten, fällt die steuerliche Anerkennung der gesamten Aufwendungen für das außerhäusliche Büro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Regelfall leichter als beim Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung. So erübrigt sich ...
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