Dienstwagen: Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs
Dass die Finanzämter beim Fahrtenbuch besonders genau hinsehen, ist Ihnen hinlänglich bekannt (vgl. z. B. 'steuertip' 24/20 und 51/19). So können bereits das Zusammenfassen von Hin- und Rückfahrten in einer Zeile oder nur das Eintragen der angefahrenen Stadt (an Stelle der konkreten Adresse) zur Aberkennung des gesamten ...
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