Umsatzsteuer
Umsatzsteuer Am 27.6.2016 hat der Europäische Rat hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen spezielle Vorschriften in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie eingefügt. Durch § 3 Abs. 13 bis 15 UStG wurden die Vorgaben mit Wirkung zum 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt. Hiermit sollen insbesondere Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Doppel- oder Nichtbesteuerung vermieden werden. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen hat nun auch das BMF mit Schreiben vom 2.11.2020 (Az. III C 2 -S 7100/19/10001 :002 st 460820) ausführlich Stellung genommen.
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