Steuerfreie Bezüge

Steuerfreie Bezüge Zur steuerlichen Behandlung von Leistungen, die für die vollzeitige Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen gezahlt werden, hat der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. VIII R 27/18 st 460720) Stellung genommen. Danach können Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht werden, gemäß § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sein. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird.