Minijobs

Minijobs Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen 450-€-Job ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung aus? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in einem aktuellen Blogbeitrag der Minijob-Zentrale unter https://blog.minijob-zentrale.de/hauptbeschaftigung-und-minijob-beim-gleichen-arbeitgeber/.