Sozialversicherung

Sozialversicherung Am 14.10.2020 hat das Bundeskabinett die 'Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021' beschlossen ( st 430720). Diese Werte werden gemäß der Einkommensentwicklung turnusmäßig angepasst. So erhöht sich z. B. die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung von 6.900 € auf 7.100 €/Monat und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) von 6.450 € auf 6.700 €/Monat.