Schenkungsteuer

Schenkungsteuer Der gegen einen Wertausgleich erfolgende Verzicht eines Gesellschafters auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft führt nicht zu einer gemischten Schenkung an die Mitgesellschafter. So entschied es das Finanzgericht Baden-Württemberg in zwei aktuellen Urteilen (Az. 7 K 2351/17 st 430520 und 7 K 2352/17 st 430620). Beachten Sie: Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da das unterlegene Finanzamt jeweils Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Die Az. beim BFH lauten II B 54/20 und II B 55/20.