Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wird der Freibetrag grundsätzlich nur einmal bei Rentenbeginn ermittelt und bleibt anschließend unverändert. Dadurch wird jede weitere regelmäßige Rentenerhöhung voll versteuert. Das trifft vor allem Rentner in den neuen Bundesländern, die wegen der Rentenangleichung Ost schneller wachsende Rentenbezüge erhalten bzw. aufgrund ihres zu Beginn des Rentenbezugs relativ niedrigen Freibetrags benachteiligt werden. Wie wir in 'steuertip' 10/20 berichteten, hat der BFH (Az. X R 12/18) die gesetzliche Regelung bestätigt. Als Reaktion hierauf weist die Finanzverwaltung nun alle Einsprüche per Allgemeinverfügung vom 5.10.2020 ( st 420820) zurück. Betroffene Steuerzahler erhalten somit im Einzelfall keine gesonderte Einspruchsentscheidung.