Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer „Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern“ – so lautet die Überschrift von § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes. Zur Anwendung dieser Vorschrift hatte der II. Senat des BFH am 21. und 22.8.2019 gleich sieben Urteile veröffentlicht. Als Reaktion hierauf haben die Obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum vom 22.9.2020 in gleichlautenden Erlassen ausführlich Stellung genommen ( st 420720). Die unterschiedlichen Fälle (Verschmelzung, Ausgliederung und Abspaltung) werden dort anhand von Beispielen und Schaubildern ausführlich dargestellt.