Erste Tätigkeitsstätte: Fahrten zur vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Fahrten von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind nur in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer) abzugsfähig (vgl. 'steuertip' 26/20). Ein Abzug weiterer Kosten wie Verpflegungsmehraufwendungen oder Unterkunftskosten (z.…