Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag Wie in 'steuertip' 36/20 berichtet, hat das Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 29.7.2020 (Az. 3 K 1098/19) eine vom 'Bund der Steuerzahler' unterstützte Musterklage gegen die Vorauszahlungen des Solidaritätszuschlags in 2020 zunächst zurückgewiesen. Beachten Sie: Der vollständige Urteilstext ist mittlerweile veröffentlicht worden ( st 410920). Wie von uns vermutet, ist der Fall in die Revision zum BFH gegangen. Das Az. in München lautet IX R 15/20.