Abgabenordnung II
Abgabenordnung II Ergänzend zu den vorhergehend erwähnten Erlassen liegt zur „Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden“, ein aktualisiertes Schreiben des BMF vor – ebenfalls vom 1.10.2020 (Az. IV A 3 – S 0336/19/10006 :001 st 410620). Dort wird geregelt, in welchen Fällen die vorherige Zustimmung des BMF bei Stundungen, Erlassen etc. erforderlich bzw. nicht notwendig ist.
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