1.10: Droht Ausbruch der Insolvenz (-ia)?

1.10: Droht Ausbruch der Insolvenz (-ia)? Nur bis zum 30.9. waren Unternehmen von der Verpflichtung befreit, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie insolvenzreif wurden. So steht es im Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (CovInsAG), das am 27.3. im BGBl veröffentlicht wurde. Im gleichen Gesetz wurde das Bundesjustizministerium ermächtigt, die Fristaussetzung zu verlängern, wovon es aber keinen Gebrauch gemacht hat. Stattdessen beschloss der Deutsche Bundestag am 17.9., die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 lediglich bei Überschuldung zu verlängern, nicht aber bei Zahlungsunfähigkeit. Die Fristaussetzung für die Insolvenzantragspflicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit endete daher definitiv am 30.9.! Betroffene Unternehmen, die eine schnelle Orientierung suchen, finden Tipps zu geeigneten Optionen für die Restrukturierung und – vielleicht genauso wichtig – zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung und der persönlichen Haftung ihrer Geschäftsführer auf unserer Mittelstandsplattform 'miDIREKT' unter dem Themenschwerpunkt 'Corona'. Neben Texten zu möglichen Strategien findet sich dort auch ein eigens entwickeltes Schaubild zur Gesetzeslage ab dem 1.10.2020. Und wer wissen will, wie sich die Chancen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Weg der Eigenverwaltung optimieren lassen, sollte sich das Interview mit Rechtsanwalt Robert Buchalik nicht entgehen lassen, das 'markt intern' aus aktuellem Anlass mit dem Sanierungsexperten geführt hat.