Registrierkassen: Neues BMF-Schreiben
fünf Monate sind ins Land gezogen, seitdem sich der 'steuertip' beim Bundesfinanzministerium (BMF) dafür stark gemacht hatte, die Nichtbeanstandungsregelung für den Einsatz von technisch zertifizierten Sicherheitseinrichtungen (TSE) über den 30.9.2020 hinaus zu verlängern (vgl. 'steuertip' 21/20). Das BMF weigerte sich jedoch, Unternehmen, denen der Lockdown als Reaktion auf die Coronapandemie horrende Verluste eingebracht hat, mehr Zeit für die Investition in eine neue Registrierkasse oder deren Aufrüstung zu geben. Seitdem ist viel geschehen. Und nicht nur uns schlug die klare Absage des BMF schwer auf den Magen. Ein regelrechter Streit entbrannte zwischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und seinen Länderkollegen. Zwischenzeitlich haben alle Länder (mit Ausnahme von Bremen) individuelle Verlängerungen der Nichtbeanstandungsregelung verabschiedet. Trotz einer – zunächst internen – Anweisung des BMF an die obersten Finanzbehörden der Länder, von individuellen Regelungen Abstand zu nehmen (vgl. 'steuertip' 32/20), bestätigten auf unsere Nachfrage alle Länder, ihren eigenen Weg beizubehalten (vgl. Beilage zu 'steuertip' 33/20). Damit sei die Sache gegessen, hätte man denken können. Am vergangenen Freitag (11.9.2020) tauchte jedoch auf der Internetseite des BMF ein Schreiben mit Datum vom 18.8.2020 auf, dessen Inhalt neues Öl ins Feuer gießt: „Die im BMF-Schreiben vom 6. November 2019 genannte Frist erlaubt eine Nichtbeanstandung längstens bis zum 30. September 2020. Das BMF-Schreiben tritt nicht am 30. September 2020 außer Kraft, sondern ist weiterhin gültig und damit zu beachten“, heißt es dort. Explizit wird darauf hingewiesen, von dieser Weisung abweichende (Länder-)Erlasse bedürfen der Abstimmung zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder.
Warum das Schreiben erst mit einmonatiger Verspätung auf der Internetseite des BMF veröffentlicht wurde, ist uns schleierhaft. Sicher ist, alle Unternehmen, in denen elektronische Registrierkassen verwendet werden, sind schwer verwirrt. Keiner weiß genau, was nun in knapp 14 Tagen gilt. Der 'steuertip' hat sich erneut mit einer Anfrage an die Länder gewandt, um dies in Erfahrung zu bringen. Wir werden weiter berichten.
Chefredakteur
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