Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Grenzüberschreitende Steuergestaltungen Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen in Kraft getreten (vgl. 'steuertip' 34/20). Hintergrund sind die geänderten Bestimmungen der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU hinsichtlich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle (abgekürzt 'DAC 6'). Aktuell hat das Bundeszentralamt für Steuern Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zum automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungenunter www.bzst.de (Menüpunkt: Unternehmen) veröffentlicht.
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